Bei Patienten über 18 Jahren sind wir verpflichtet eine Verordnungsgebühr von 10 Euro + 10 % der Verordnungskosten einzuziehen, es sei denn Sie sind zuzahlungsbefreit.
Um eine logopädische Behandlung zu erhalten benötigen Sie eine Heilmittelverordnung ausgestellt von Ihrem Arzt.
Bringen Sie das Therapiematerial zu jeder Therapiestunde mit!
In der Regel bekommen Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung. Auf der Verordnung finden Sie die Diagnose, die Therapiefrequenz (i.d.R. 1-3x pro Woche), die Sitzungsdauer (i.d.R. 45 Minuten) sowie die Anzahl der Therapieeinheiten (i.d.R. 10 Einheiten).
Nachdem Sie einen Termin mit uns vereinbart haben, bringen Sie diese mit. Dann findet das Erstgespräch (Anamnese) und eine ausführliche logopädische Diagnostik statt. Anschließend werden die Ergebnisse besprochen und entschieden, ob ein sofortiger Therapiebeginn, eine Beratung oder eine spätere Kontrolle notwendig ist.
Falls Sie sich unsicher sein sollten, ob überhaupt eine logopädische Therapie erforderlich ist, nehmen wir uns gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch, unabhängig von einer Verordnung, für Sie Zeit.