meer zur Therapie – Ihr Weg zu uns.

Verordnungsgebühr und Zuzahlung

Bei Patienten über 18 Jahren sind wir verpflichtet eine Verordnungsgebühr von 10 Euro + 10 % der Verordnungskosten einzuziehen, es sei denn Sie sind zuzahlungsbefreit.

Woher bekomme ich eine Verordnung?

Um eine logopädische Behandlung zu erhalten benötigen Sie eine Heilmittelverordnung ausgestellt von Ihrem Arzt.

Folgende Ärzte können eine Verordnung ausstellen:

  • Hausärzte
  • Kinderärzte
  • HNO- Ärzte
  • Zahnärzte/ Kieferorthopäden
  • Neurologen
  • Pädaudiologen/ Phoniater

Worauf ist bei der Verordnung zu achten?

  • Der Behandlungsbeginn muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum erfolgen.
  • Bei dringendem Behandlungsbedarf muss der Behandlungsbeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum erfolgen.
  • Achten Sie darauf, dass die Felder „ gebührenpflichtig“ oder „ gebührenfrei“ korrekt angekreuzt sind.
  • Der Stempel des Arztes und Unterschrift dürfen auf der Verordnung nicht fehlen.

Therapiematerial

Bringen Sie das Therapiematerial zu jeder Therapiestunde mit!

Therapieablauf

In der Regel bekommen Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung. Auf der Verordnung finden Sie die Diagnose, die Therapiefrequenz (i.d.R. 1-3x pro Woche), die Sitzungsdauer (i.d.R. 45 Minuten) sowie die Anzahl der Therapieeinheiten (i.d.R. 10 Einheiten).

Nachdem Sie einen Termin mit uns vereinbart haben, bringen Sie diese mit. Dann findet das Erstgespräch (Anamnese) und eine ausführliche logopädische Diagnostik statt. Anschließend werden die Ergebnisse besprochen und entschieden, ob ein sofortiger Therapiebeginn, eine Beratung oder eine spätere Kontrolle notwendig ist.

Falls Sie sich unsicher sein sollten, ob überhaupt eine logopädische Therapie erforderlich ist, nehmen wir uns gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch, unabhängig von einer Verordnung, für Sie Zeit.

Bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit
Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner